| Aufbewahrungsort |
Bremen, Staats- und Universitätsbibl., Brem. b. 371 |
| Codex |
46 Blätter (s.u. Ergänzender Hinweis) |
| Beschreibstoff |
Pergament und Papier |
| Inhalt |
Bremer Stadtrecht von 1303/04 |
| Blattgröße |
205 x 150 mm |
| Schriftraum |
ca. 150 x 110 mm |
| Spaltenzahl |
2 |
| Zeilenzahl |
31, 33 |
| Entstehungszeit |
4. Viertel 14. Jh. (Elmshäuser S. 83); 3. Drittel 14. Jh. (Bruch S. 137) |
| Schreibsprache |
nd. |
| Schreibort |
Bremen |
| Abbildung |
Elmshäuser S. 83 (Abb. 13) [= Bl. 10v/11r], S. 84 (Abb. 15) [= Bl. 33v/34r] (jeweils in Farbe) |
| Literatur |
- Bernhard Bruch, Zwei vergessene Handschriften des Bremer "Stade-Bokes" in der Bremer Staatsbibliothek, in: Bremisches Jahrbuch 43 (1951), S. 137-156, hier S. 137f., 147-156. [online]
- Konrad Elmshäuser, Katalog der mittelalterlichen Bremer Stadtrechts-Handschriften, in: 700 Jahre Bremer Recht 1303-2003, hg. von Konrad Elmshäuser und Adolf E. Hofmeister (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien Hansestadt Bremen 66), Bremen 2003, S. 74-96, hier S. 83f.
|
| Archivbeschreibung |
--- |
| Ergänzender Hinweis |
"Die Hs. ist als drittes Stück zusammen mit einer späteren Hs. des Stadtrechts von 1433 und einer gedruckten Kleider- und Familienfest-Ordnung des Rates von 1587 in einen nüchternen neuzeitlichen Pappband gebunden" (Bruch S. 148). Die Hs. des Stadtrechts von 1433 nimmt die Bll. 2r-112r ein, der Druck der Kleider- und Familienfest-Ordnung die Bll. 113v-125v, das Stadtrecht von 1303/04 die Bll. 126r-169v. |
| |
Manuel Bauer, August 2008 |
* Angabe freiwillig
Ihre Mitteilung wird in den nächsten Tagen geprüft, gegebenenfalls redaktionell bearbeitet und in das MR 13/14 übernommen. Bitte liefern Sie vollständige bibliographische Angaben, da wir Ihren Hinweis sonst nicht bearbeiten können; kommentarlos übermittelte Links werden in der Regel nicht weiterverfolgt.
Notieren Sie bitte auch Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihren Wohn- bzw. Wirkungsort und geben Sie für Rückfragen Ihre E-Mail-Adresse an.
Die beiden letzten Felder des Eingabeformulars ("NICHT ausfüllen") dienen ausschließlich dem Schutz vor automatisiertem Ausfüllen des Mitteilungsfeldes durch sog. "Spam Bots"; sie müssen frei bleiben. Bitte füllen Sie diese Felder daher keinesfalls aus, Ihre Mitteilung wird sonst ohne weitere Rückmeldung vom System verworfen!
» Mitteilung (Ergänzung/Korrektur)